AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von GLG Fotobox OG
Stand 13.05.2021

§ 1 Geltung / Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von GLG Fotobox OG (nachfolgend “Vermieter” genannt)
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende
Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Mieters. Die
AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im
Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser
AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten
sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Haben die
Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so
gehen diese den vorliegenden AGB vor.

2. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox samt Zubehör gegen Entgelt.

3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder,
Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Mieter erkennt
an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke im Sinne von § 3 und § 71des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) handelt.

4. Der Vermieter ist, soweit durch den Mieter keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

5. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Vermieter, in dem alle vereinbarten
Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Vermieter sind
freibleibend und unverbindlich.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

1. Der Mieter stimmt zu, dass alle Fotos, die mit einer Fotobox geschossen wurden, zu Zwecken der
Vermarktung vom Vermieter verwendet werden dürfen. Die Fotos dürfen sowohl gedruckt als auch
digital verwendet werden. Der Vermieter wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren
Veröffentlichung der Vermieter annimmt, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos
nachteilig auswirken könnten.

2. Der Vermieter haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos
von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.

3. Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung
jeglicher Art sind strengstens verboten.

4. Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses
beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung,
Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Selbiges gilt für die Weitergabe von
Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist.

5. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form
vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher
Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Mieter oder
durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

6. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten
Honorars über.

7. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt
demnach ohne Gewähr.

8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen
schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Vertragsabschluss und Vergütung

1. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (Buchungsbogen, Mailverkehr) durch
den Mieter und entsprechende Buchungsbestätigung (per E-Mail) durch den Vermieter zustande.

2. Für den Verleih einer Fotobox wird ein Honorar in Höhe einer vereinbarten Pauschale sowie
zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

3. bleibt frei

4. Der gesamte Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Bis
zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Vermieters.

§4 Widerrufsrecht und Stornierung

1. Der Mieter hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu
widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss dem Vermieter mittels einer eindeutigen
Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informiert werden. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem
Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt der Buchungsbestätigung in Textform.

2. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin wird eine Stornogebühr von 100 Euro
eingehoben. Danach ist der gesamte Pauschalbetrag als Stornogebühr zu bezahlen.

3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar, Gastgeber) oder Todesfall (Familie), die zu
einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führen. In diesem Fall hat der Vermieter bereits getätigte Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen an den Mieter zu überweisen. Eine Überprüfung/Nachweis der
Situation liegt im Ermessen des Vermieters.

4. Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung
seitens des Vermieters sind bereits getätigte Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zu
erstatten.

§ 5 Haftung / Gefahrübergang

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Vermieter für sich und
seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Mieter trägt die Verantwortung für den Mietgegenstand, von der Übergabe bis zur Rückgabe.
Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der
Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird der Mietgegenstand
gestohlen bzw. geht der Mietgegenstand verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des
Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des Mietgegenstandes. Der Mieter haftet
nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte
zurückzuführen sind.

3. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Vermieter
bestätigt worden sind. Der Vermieter haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.

§ 6 Datenschutz

1. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen
des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an
Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

§ 7 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.

3. Für den Fall, dass der Mieter keinen Gerichtsstand in der Republik Österreich hat, oder seinen Sitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des
Vermieter als Gerichtsstand vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.

GLG